Gemeinschaftspraxis Löhrer

Ganzheitliche Betreuung von Anfang an

Willkommen auf unserer Webseite 

Die Ärzte


Michael Löhrer: 

  • Studium der Humanmedizin in Gießen und Bonn 1987-1993
  • Klinische Tätigkeit im Heilig Geist Krankenhaus in Köln Longerich und im St. Josef Krankenhaus (heute Helios Klinik) in Wipperfürth bis 2005
  • Facharzt für Innere Medizin seit 2003
  • Chirotherapie seit 2003
  • Psychosomatische Grundversorung
  • Fachkunden für Strahlenschutz und Arzt im Rettunsdienst
  • Niedergelassen seit 2005


Kirstin Löhrer:

  • Studium der Humanmedizin in Köln 1986-1992
  • Klinische Tätigkeit im Krankenhaus Köln Porz, Fachklinik für Gefäßchirurgie in Bad Neuenahr, Kliniken in Düren und Kleve.
  • Fachärztin für Allgemeinmedizin seit 2001
  • Zusätzlliche Qualifikationen:
  • Akupunktur
  • Schmerztherapie


Das Team

 

  • Frau Feykens-Seewald: MFA, Empfang, Verbände, Alles
  • Frau Pabst-Grauling: MFA, Empfang, DMP´s, LZ-EKG//RR 
  • Frau Dittmann: ab 1/2020 Empfang, DMP´s
  • Frau Gerbig:  seit 8/2020; Labor, Empfang, DMP´s
  • Frau Miebach: ab 1.Quartal 2021
  • Frau Esmat Rezai, MFA ab 4.Quartal 2021
  • Herr Paul: Psychotherapie, Begleithund

 

Die Praxen

  •  Während unserer Praxisöffnungszeiten ist immer ein Arzt unseres Teams in der Praxis anwesend. Bei Hausbesuchen sind wir jederzeit für unsere Praxismitarbeiter erreichbar.
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  • Ausserhalb unserer Praxsöffnungszeiten wenden Sie sich in einem Notfall bitte an den Notfalldienst unter der Rufnummer 116117. Hinweise zu den speziellen Notdiensten für Augen,- und Zahnärzte finden Sie in der Tageszeitung.
  • In lebensbedrohlichen Situationen wählen Sie die 112
  • An Wochenenden und Feiertagen stehen Ihnen die Notdienstpraxen in den Krankenhäusern in Gummersbach und Wipperfürth zur Verfügung.

Hinweise zum Notdienst:

Nutzen Sie die Notdienste bitte nur im Ernstfall und nicht bei Bagatellerkrankungen. Alle niedergelassenen Ärzte leisten den Notdienst im Wechsel zusätzlich zu ihrer normalen, ärztlichen Tätigkeit.

Atteste und Bescheinigungen:

  • Notwendige Atteste werden selbstverständlich von uns ausgestellt. Wenn Bescheinigungen oder Atteste nicht von der Krankenkasse angefordert und vergütet werden, müssen wir die anfallenden Kosten privatärztlich (nach GOÄ) in Rechnung stellen.
  • Den Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderunge müssen Sie als Antragsteller selbst ausfüllen und unterschreiben. Wir werden auf Antrag des Versorgungsamts tätig und erstatten einen entsprechenden Bericht.
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